Moin,
die Saison zum Baumfällen endet bald und eine Genehmigung wird in dieser Saison wohl nicht mehr ausgestellt, was folgende Fragen aufweist:
Darf man ohne Genehmigung denn Kürzen statt Fällen?
Wie ist das Kürzen definiert?
Es betrifft diese zwei Bäume
by DeviceOne5249
1 comment
Fallen die denn tatsächlich unter Eure örtliche BaumschutzSatzung?
Normalerweise gilt das nur für stärkere Stämme.
Bei uns in BW darf man bis Ende Februar fällen.
Kürzen, also Rückschnitt bzw Pflegeschnitt bedarf keiner Genehmigung, und ist in der Regel nicht näher definiert.
Wenn man sich an einer KopfWeide oder KopfLinde orientiert kann man die Krone stark zurücknehmen.
Aber wie gesagt, ich schätze dass man die noch genehmigungsfrei fällen darf, wegen des geringen StammUmfangs.
Zumindest bei uns wär das so.
Einfach mal die örtliche BaumschutzSatzung googeln.
Oder man lässt sie tatsächlich als KopfBäume stehen,
und sägt alle 5 bis 10 Jahre mal die Krone runter.
Als Kopfbäume wären sie nicht so groß,
und damit vielleicht doch akzeptabel?
Wobei die Kirsche wahrscheinlich nur mäßig als KopfBaum geeignet ist,
müsste man probieren ob sie das verträgt.
Die Esche (?) dürfte das gut vertragen