Encrochat: EuGH stärkt deutschen Anklagebehörden den Rücken

Auf der Jagd nach Verbrecher:innen können deutsche Ermittler:innen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) theoretisch auch ohne richterliche Anordnung bei Partnerländern Beweismittel aus dem Krypto-Messengerdienst Encrochat abfragen.

Das Verfahren dürfe unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet werden, stellten die Richter:innen am Dienstag in Luxemburg klar. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen, muss nun das Landgericht Berlin entscheiden, das die Frage vorgelegt hatte.  

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