HAMBURG: Endlich Rechtssicherheit! Bürgerschaft verbietet Verschleierung an Schulen



HAMBURG: Endlich Rechtssicherheit! Bürgerschaft verbietet Verschleierung an Schulen

die Verschleierung des Gesichts ist an Hamburger Schulen künftig nicht mehr erlaubt für das Verbot der Verhüllung stimmten neben den Regierungsfraktion SPD und Grüne auch CDU und AFD durch die Gesetzesänderung werden Kopfbedeckungen die das Gesicht vollständig verschleiern untersagt 2020 hatte ein Gericht entschieden dass einer damals 16-jährigen Schülerin das Tragen von Tüchern nicht untersagt werden könne weil die Grundlage fehle diese will man mit der Gesetzesänderung nun schaffen wenn ihr mehr News aus unserem Team wollt dann müsst ihr einmal hier klicken wenn ihr auf der Suche seid nach spannenden Dokus starken Reportagen dann geht’s hier entlang und wenn ihr Welt abonnieren wollt neu entdecken wollt dann einmal hier klicken

HAMBURG: Endlich Rechtssicherheit! Bürgerschaft verbietet Verschleierung an Schulen

An Hamburgs Schulen wird Gesichtsverhüllung im Klassenraum offiziell verboten. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde am Mittwoch in der Bürgerschaft mit Stimmen der CDU- und AfD-Fraktionen angenommen. Die Linke-Fraktion stimmte dagegen.

Durch die Gesetzesänderung werden Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verschleiern, untersagt. «Schule und Gesichtsverhüllung verträgt sich nicht», sagte der Schulexperte der SPD-Fraktion, Nils Hansen. Das Gesicht des Gegenübers lesen zu können, sei für die Kommunikation wichtig. Er verwies darauf, dass das an Hamburgs Schulen bereits gelebte Praxis sei. Die Schulen bräuchten aber Rechtssicherheit.

In dem Antrag hieß es konkret, mit dem Verbot der Gesichtsverhüllung auf formal-gesetzlicher Ebene werde den Vorgaben des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts entsprochen. Das Gericht hatte 2020 entschieden, dass einer damals 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers von der Schule nicht untersagt werden könne, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle.

Aktuell seien in der Hansestadt etwa zehn Fälle bekannt, in denen Mädchen mit Gesichtsschleiern den Unterricht besuchten. «Ja, das sind Einzelfälle. Und trotzdem braucht es dafür eine gesetzliche Regelung», betonte Hansen. Das Tragen von Kopftüchern, aber auch von Schutzmasken aus Infektionsgründen sei weiterhin möglich. Schülerinnen und Schüler bräuchten dazu auch künftig kein Attest und keinen Antrag.

Verschleierung im Schulunterricht wird in Deutschland immer wieder diskutiert. Weil die Bundesländer für Bildung zuständig sind, ist das Thema uneinheitlich geregelt. Bayern und Niedersachsen hatten die vollständige Gesichtsverhüllung 2017 als erste Bundesländer durch Änderungen ihrer Schulgesetze untersagt.

Die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ließ die Debatte um ein Verschleierungsverbot 2020 in mehreren anderen Bundesländern aufleben. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein traten entsprechende Verschärfungen der Schulgesetze noch im selben Jahr in Kraft. Auch Rheinland-Pfalz ergänzte 2020 sein Schulgesetz, um nach Angaben des Bildungsministeriums «das bereits bestehende Verbot der Vollverschleierung rechtlich abzusichern».

Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bremen argumentierten in der Vergangenheit damit, Einzelfälle nicht aufbauschen zu wollen. Vollverschleierung sei an Schulen nicht erwünscht, bei den Schulgesetzen gebe es jedoch keinen Anlass zur Verschärfung.

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