INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF: Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Anführer beantragt!



INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF: Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Anführer beantragt!

der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof in denhag hat internationale Haftbefehle gegen israels Ministerpräsident Netanjahu und den Anführer der Terrororganisation Hamas sinv beantragt Netanyahu muss sich wegen mutmlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beim Militäreinsatz im Gazastreifen verantworten Hamas Chef sinw wegen der Greultaten beim Überfall der Terrororganisation auf Israel am 7 Oktober noch mehr News die gibt’s bei unserem nachrichtensenderwelt einfach den Sendersuchlauf bei eurem Fernseher starten die Anleitung dazu die findet ihr hier und wenn ihr spannende dukus sehen wollt packende Reportagen dann müsst ihr einmal hier klicken

INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF: Haftbefehle gegen Netanjahu und Hamas-Anführer beantragt!

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Nahost-Kriegs hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, mehrere Haftbefehle beantragt. Sie richten sich gegen die Spitzen der Hamas und gegen Mitglieder der israelischen Regierung.

Betroffen sind laut einer Mitteilung vom Montag Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sowie Verteidigungsminister Joaw Galant. Beiden wird vorgeworfen, für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich zu sein. Den Angaben zufolge geht es unter anderem um gezieltes Aushungern der Palästinenser im Gazastreifen sowie Angriffe auf die Zivilbevölkerung.

Gegen die Führungsspitze der palästinensischen Terrorgruppe Hamas wurden ebenfalls Haftbefehle beantragt – gegen die Anführer Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniyeh. Sie werden wegen Ausrottung, Geiselnahme, Vergewaltigung und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Zusammenhang mit den Terrorangriffen vom 7. Oktober gesucht.

Die Richter des Strafgerichtshofs in Den Haag müssen nun entscheiden, ob die Haftbefehle tatsächlich erlassen werden. Sollten sie dem Antrag des Anklägers zustimmen, gäbe es zwar keinerlei Möglichkeit der direkten Vollstreckung. Die Bewegungsfreiheit der Betroffenen wäre jedoch deutlich eingeschränkt. Denn die mehr als 120 Vertragsstaaten des Gerichts sind – formal betrachtet – dazu verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen und auszuliefern.

Israel erkennt die Autorität des Internationalen Strafgerichtshofs nicht an. Netanjahu selbst hatte angesichts des drohenden Haftbefehls kürzlich von einem “antisemitischen Hassverbrechen” gesprochen.

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