MORD IN MANNHEIM: Trauer um Polizist Rouven L. ! Messerstecher war abgelehnter Asylbewerber | Stream



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Im Bundesinnenministerium wird über Wege nachgedacht, Straftäter nach Afghanistan abzuschieben. “Bundesinnenministerin Nancy Faeser lässt intensiv Möglichkeiten prüfen, wie Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan wieder erfolgen können”, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Montagabend aus Ministeriumskreisen. “In diesen Fällen muss das Sicherheitsinteresse Deutschlands klar gegenüber dem Bleibeinteresse des Betroffenen überwiegen”, hieß es weiter. “Auch die Wiederermöglichung der Rückführung von Syrern, die schwere Straftaten begehen oder als Gefährder eingestuft sind, wird geprüft.” Zugleich wird aber vor Illusionen gewarnt. Denn angesichts der schwierigen Sicherheitslage und der Tatsache, dass keine international anerkannte Regierung in Afghanistan existiere, seien dabei schwierige Fragen zu klären.

Auslöser ist, dass am Wochenende ein aus Afghanistan stammender Mann mit einem Messer einen Polizisten in Mannheim getötet hatte. Politiker aus SPD und FDP forderten daraufhin, dass auch wieder Abschiebungen nach Afghanistan möglich sein müssten. Die Grünen bremsten in der Debatte.

Im Innenministerium wird darauf verwiesen, dass bereits ein umfassendes Gesetzespaket für schnellere und häufigere Abschiebungen in Kraft sei. Damit werde die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern erheblich erleichtert – vor allem aus dem islamistischen Spektrum. Dass die Bundespolizei die dafür zuständigen Länder derzeit nicht bei Abschiebungen nach Afghanistan unterstützen dürfe, gehe auf einen Beschluss unter dem damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im August 2021 nach dem Sturz der afghanischen Regierung durch die Taliban zurück. Man müsse aber bei Personen, die eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland darstellten, Abschiebungen besonders forcieren, hieß es im Innenministerium weiter. Falls dies aus “rechtlichen oder tatsächlichen Gründen” nicht möglich sei, komme es besonders auf eine konsequente Strafverfolgung und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch die zuständigen Landesbehörden an.

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