Apotheker darf Verkauf der Pille danach nicht verweigern



Apotheker darf Verkauf der Pille danach nicht verweigern

by Babayagaletti

5 comments
  1. >Ein Apotheker hat wiederholt die Abgabe der “Pille danach” verweigert und sich in seiner Apotheke erst gar nicht mit diesen Arzneimitteln bevorratet. Er beruft sich dabei auf sein Gewissen, das ihm die Abgabe verbiete, weil er sich nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle.
    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg als Berufsobergericht für Heilberufe hat nun jedoch entschieden, dass ein selbstständiger Apotheker mit seiner Apotheke dem gesetzlichen Auftrag zur Versorgung mit Arzneimitteln genügen müsse (Urt. v. 26. Juni 2024,  Az. 90 H 1/20). Die “Pille danach” sei ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, dessen Abgabe er nicht aus Gewissensgründen verweigern dürfe.

    […]

    >Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten; wer das nicht auf sich nehmen könne, dem sei die Aufgabe der Selbstständigkeit zuzumuten. Es gebe andere berufliche Möglichkeiten für Pharmazeuten, in denen dieser Gewissenskonflikt nicht bestehe. […]

  2. Irgendwie ist er da im falschen Job, wenn er ein Problem damit hat, wenn Leben abgetötet wird…

  3. Wieso liest man jetzt immer öfter von Angriffen auf Ärzte, die Abtreibungen durchführen und von Apothekern, die sich weigern Verhütungsmittel rauszugeben? Bilde ich mir das nur ein? Wird das wirklich immer mehr oder wird nur versucht den nächsten Kulturkampf von den USA nach Deutschland rüberzuholen indem man einem Randphänomen überproportional viel mediale Präsenz gibt?

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