Messerattacke an der Hochschule – jetzt spricht das Opfer: „Das war ein Mordversuch!“



Messerattacke an der Hochschule – jetzt spricht das Opfer: „Das war ein Mordversuch!“

by yeahitsokk

9 comments
  1. Ich bin dafür, dass der Täter von der Hochschule fliegt und auch kein anderes Studium mehr antreten darf.

    Sollte doch sowas wie nen Ethos der höheren Bildung geben. 

  2. Am Ende erreicht der Täter vielleicht dass das Opfer sich die Stiche selber zugefügt hat.
    (Leider selbst schon erlebt)

    Wie kann jemand auf einem Campus einen anderen Studenten mit einem Messer attackieren und danach weiter dort ein und ausgehen?

    Aber scheinbar ist das jetzt auch normal geworden, beim Blick nach Berlin sollte man derzeit wirklich nochmals in den Spiegel oder den Pass schauen ob da etwas ist was jemand stören könnte.

  3. „Umso erstaunter war der Student, als er sechs Tage später erfuhr, dass der Täter sich gestellt hat und sofort wieder freigelassen wurde. Mittlerweile ist er ihm sogar schon einmal begegnet – im Edeka-Markt Brüggemeier neben der Hochschule. Das Opfer selbst ist mittlerweile zu seinen Eltern ins Ruhrgebiet gezogen und sagt: „Ich habe Angst, in Kleve zu sein. Hier fühle ich mich nicht mehr sicher. Wie kann es sein, dass ich jederzeit damit rechnen muss, dem Angreifer auf dem Gelände der Hochschule zu begegnen?“

    Täter werden geschützt und Opfer müssen sich auch nach einem Tötungsversuch noch einschränken und umziehen. Es ist einfach beschämend.

    Dazu wird noch eine lächerlich niedrige Strafe für den Tötungsversuch dank deutschem Jugendstrafrecht kommen (Kriegen auch 19 Jährige dank 105 JGG sehr häufig in Deutschland). Edit: Schweden (einer der ganz wenigen westlichen Staaten mit ähnlich milden Strafen wie Deutschland) hat eine ähnliche Privilegierung im schwedischen Recht für 18-21 Jährige bei schweren Delikten übrigens vor kurzem abgeschafft.

    Als Opfer einer schweren Straftat hat man einfach Pech gehabt in Deutschland. Täter versuchen einen abzustechen und werden direkt wieder entlassen. Opfer erleiden erhebliche, teils lebenslange Schäden und Täter sind nach wenigen Jahren wieder draußen (wenn es – gerade im Jugendstrafrecht – überhaupt eine Haftstrafe gibt).

  4. Okay, das man den Tätern das Recht auf Bildung schlecht nehmen kann, sehe ich ein. Aber wieso ist es bei solchen Taten nicht möglich von diese Uni zu fliegen ? Dann muss der Tater eben woanders studieren.

  5. Täter zu schützen, Verbrechen zu entschuldigen und das Leid der Opfer zu relativieren und zu ignorieren, ist Rechtstradition in der Bundesrepublik, angefangen mit dem Umgang mit NS-Verbrechern in der Nachkriegszeit.

  6. Ganz ernsthaft das relevante Problem ist doch nicht ob der mutmaßliche Täter noch an der Hochschule eingeschrieben ist oder nicht…

    Sondern relevant sind die Auswirkungen auf des Opfer und da muss man ansetzen.

    >Von Seiten der Hochschule hieß es: „Die Hochschule ist sicher.“

    Wenn wollen die bitte verarschen, ist ja nicht so das gerade irgendjemand in ‘nem Gang abgestochen wurde.

  7. >Der 24-jährige berichtet: „Er hat ganz klar auf meinen Hals gezielt.“ Weil er eine Abwehrbewegung ausführte, traf der Stich nur die Schulter und nicht die Schlagader. Daraufhin setzte der Täter noch einmal nach, diesmal führte der Stich in den Brustkorb. „Er traf mich wenige Zentimeter unterhalb des Herzens“, so der 24-jährige, der seinen Namen nicht genannt wissen wil. „Mein Glück war es, dass ich deutlich größer als der Angreifer bin, sodass ich ihn mit meinem Arm auf Abstand halten konnte und der Stich nicht besonders tief ging.“ Ein dritter Stich schließlich verletzte den Studenten noch am Arm, danach ergriff der Täter die Flucht.

    Ja, wenn das kein versuchter Mord war, dann weiß ich auch nicht. Und sowas hat Abitur. Einfach nur wild.

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