Heil: Nullrunde bei Bürgergeld 2025



Heil: Nullrunde bei Bürgergeld 2025

by divadschuf

17 comments
  1. Ob das auch damit zusammenhängt, dass bei den Nachwahlbefragungen in Thüringen und Sachsen die Mehrheit der These zugestimmt hat die SPD würde sich mehr um Bürgergeldempfänger als um Arbeiter kümmern? Da scheint die einfachste Lösung zu sein, sich weniger um Bürgergeldempfänger zu kümmern

  2. Ich finde das sehr ineffizient. Wieso jagt man die Arbeitslosen nicht einfach durch einen Fleischwolf und düngt damit die Felder? /s

  3. Super, dann haben wir ja für alles wieder genug Geld wenn diese pösen Arbeitslosen nix bekommen sind ja schließlich Unsummen die sich hier ergeben. /s
    Populismus.

  4. Das Bürgergeld wird seit 2023 immer temporär zusätzlich erhöht, quasi als Vorschuss für das kommende Jahr, damit das Bürgergeld nicht immer der Inflation hinterherläuft und damit quasi zu niedrig ist. 28a (4) SGB XII. Für 2024 war das auf Basis der Inflation in Q2 2023 eine temporäre Erhöhung von 9,9%.

    Um das mal am Beispiel der letzten Erhöhung zu skizzieren:

    * Regelbedarf 2023: 502 Euro.
    * Ergänzende Fortschreibung 2023: 6,9%
    * Basisfortschreibung 2024: 9,07%
    * Ergänzende Fortschreibung 2024: 9,9%

    Wir berechnen den Regelbedarf 2024 also:

    Regelbedarf 2024 = Regelbedarf 2023 / (1 + Ergänzende Fortschreibung 2023 ) x ( 1 + Basisfortschreibung 2024 ) x ( 1 + Ergänzende Fortschreibung 2024) = 562,90 Euro, aufgerundet auf 563 Euro.

    Das schreiben wir nun fort:

    Regelbedarf 2025 = Regelbedarf 2024 / (1 + Ergänzende Fortschreibung 2024 ) x ( 1 + Basisfortschreibung 2025 ) x ( 1 + Ergänzende Fortschreibung 2025)

    mit schätzungsweise (Löhne mit Q2-Entwicklung analog zu Q1 geschätzt, Inflation ohne regelbedarfsrelevante Gewichtung):

    * Basisfortschreibung 2025: 4,7%
    * Lohnindex 2025: 7,5%
    * Inflationsindex 2025: 3,5%
    * Ergänzende Fortschreibung 2025: 2,3%

    So ergibt sich ein neuer Regelbedarf von 548,60 Euro, aufgerundet auf 549 Euro. Wir müssten also kürzen. Oder?

    Nicht ganz. 28a (5) SGB XII sagt uns klar, dass der Regelbedarf in diesem Fall für 2025 eine Nullrunde erfährt und nicht gekürzt wird. Für 2026 (sofern das nicht via EVS 2023 ohnehin komplett neu ermittelt wird) wäre Berechnungsbasis “Regelbedarf 2025” dann aber dennoch die 548,60 Euro, nicht die 563 Euro, die real ausgezahlt werden. Es erfolgt also eine Stundung und dann Verrechnung im Folgejahr.

  5. Eine gute Entscheidung. Das Bürgergeld ist mit der letzten Erhöhung dem Grundfreibetrag enteilt und Leistungsempfänger damit dem Arbeiten bevorteilt

  6. Ein Glück keine Erhöhung sonst müsste CL uns wieder erklären das wir kein Einnahmenproblem haben…

  7. Denen die eh schon am Existenzminimum leben wird dadurch dank der Inflation effektiv weniger Geld zum überleben zur Verfügung stehen. Das ist wirklich eine Frechheit.

  8. alles andere hätte die spd bei den bundestagswahlen 2025 zur außerparlamentarischen opposition gemacht

  9. Wähler: Nullrunde bei Bundestagswahl 2025

    Streicht das Sozial aus eurem Namen, es ist einfach nur noch ekelhaft.

  10. Ist doch ein Standardprozess. Es ist wirklich merkwürdig, dass solche Vorgänge wie bspw. auch die Anpassung der kalten Progression einen Medienrummel auslösen und auch politisch ausgekostet werden

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