Bundesverfassungsgericht erklärt Rechtsgrundlagen für umstrittene Datei ‚Gewalttäter Sport‘ für verfassungswidrig



Bundesverfassungsgericht erklärt Rechtsgrundlagen für umstrittene Datei ‚Gewalttäter Sport‘ für verfassungswidrig

by 400g_Hack

3 comments
  1. Dann wird die Datei ja sicher bald gelöscht und nicht mehr Menschen nur weil Sie sich in der Nähe von Stadien aufhalten aufgenommen oder? Oder???

  2. Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, Beschuldigter irgendeiner geringfügigen Straftat gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.

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