Bundesgerichtsurteil – «Kurze Dauer» einer Vergewaltigung doch kein Milderungsgrund

by BezugssystemCH1903

22 comments
  1. „2020 kam es in Basel zu einer Vergewaltigung. Das oberste Basler Gericht reduzierte die Strafe für den Täter und begründete dies mündlich unter anderem damit, dass die Tat nur elf Minuten gedauert habe. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil letztes Jahr mit folgendem Satz: «So ist bundesrechtskonform, dass die Vorinstanz die [im Vergleich relativ kurze] Dauer der Vergewaltigung berücksichtigt.»

    Nun hat sich ein weiterer Täter auf dieses Urteil abgestützt und gesagt, seine Tat sei auch kurz gewesen, das müsse strafmildernd berücksichtigt werden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde jedoch ab und sagt, die Dauer dürfe nie strafmildernd gewertet werden.“

    Da fragt man sich, wie zum Henker dieses erste Urteil gefällt werden konnte. Da wird einem doch kotzübel.

  2. Nur elf Minuten?

    In welcher Welt ist das kurz? Elf Minuten Qual beeinträchtigen die Psyche im Zweifel für immer.

    Dauer überhaupt in die Gewichtung mit einzubeziehen ist völlig absurd. Vollendet? Ja. Dann ist die Tat vollzogen.

  3. Der Richter darf ja gern mal seine Hand für 11 Minuten auf ne angeschaltete Herdplatte halten und dann noch mal sagen wie kurz das ist…

  4. Richtig entschieden vom Bundesgericht! Selbst wenn es “nur” 10 Sekunden sind, es ist und bleibt eine Vergewaltigung, fertig.

  5. “Wieso Mord?! Ich hab nur ganz kurz zugestochen!”

    Für Schusswaffen auch super … war doch nur ein paar Millimeter den Abzug drücken. Gar nicht schlimm!

  6. Aber her Richter! Ich habe doch nur 3 Minuten mit einem Betonklotzbauf die Person eingeschlagen!

    Das ist das dümmste was ich je gelesen habe. Zum Glück wurde das diesmal wenigstens nicht berücksichtigt

  7. > 2020 kam es in Basel zu einer Vergewaltigung. Das oberste Basler Gericht reduzierte die Strafe für den Täter und begründete dies mündlich unter anderem damit, dass die Tat nur elf Minuten gedauert habe.

    Daran merkt man, wie wenig wert ein Urteil ist, wenn die Richter solche widerlichen Menschen sind.

  8. Ich hatte früher immer das Gefühl, dass sogar bei Einvernehmlichkeit die Kürze eher straferhöhend ist.

  9. Ist das jetzt Satire? 😅 “Hey klar hab ich sie vergewaltigt aber zum Glück komme ich immer sofort nach 5s also kanns ja nur halb so schlimm gewesen sein”

    Wie kommt man überhaupt darauf diskutieren zu müssen wie lange denn nun ausreichend lang für eine Vergewaltigung ist…. ich glaube irgendwo stimmt da dich was nicht mehr…..Muss als nächstes dann das Vergewaltigungsopfer ein Foto einer geeichten Stoppuhr liefern oder wie???

  10. Also so ne Kugel durch den Kopf dauert halt auch nicht besonders lange… Sollte doch auch berücksichtigt werden, oder??? /s (oder ist es das?)

  11. Wollte der Richter davor den Mannshelden spielen oder was war da verdammt los?

    “hrhrhrh 11 Minuten sind für mich natürlich kurz”.

    Alter JEDE Sekunde ist fcking nochmal zu viel. Auch jede Sekunde davor..

  12. “Herr Richter, der Mord ging doch nur kurz also ist doch da ein Milderungsgrund drin.” /s

  13. Kannste gar nicht so viel kotzen wie du möchtest wenn du dir den ersten Fall durchliest…

  14. Was für eine Strafmilderungen dann erst Mörder bekommen müssten, die ihre Opfer erschossen haben. Die tat dauerte nicht einmal eine sekunde, da sollte es statt 15 Jahren Gefängnis eher 15 Sozialstunden geben

  15. Betroffene wissen, dass das oft nur ein paar Minuten geht. Die Täter haben doch oft selber nicht die Kraft, das Opfer so lange physisch zu dominieren. 

    Ich sag mal, ich bearbeite den Kerl über 11 min mit nem Baseballschläger, is das dann auch weniger schlimm als wenn ich‘s länger gemacht hätte? 

  16. Steuerhinterziehung dauert auch nur einen Bruchteil einer Sekunde, sicher wird das ein Strafmilderungsgrund sein.. /s.

  17. Ich kann nichts zu diesen zwei Fällen oder den Urteilen in einzelnen sagen, weil ich nicht genug darüber weiß. Aber ich finde die Meinungen die hier geäußert werden schon bizarr.

    Tatumstände werden immer beim Strafmaß berücksichtig. Wenn du jemanden erschießt bekommst du allgemein meistens eine geringer Strafe als wenn du jemanden tot folterst. Genauso bekommst du bei Körperverletzung eine geringere Strafe wenn du jemanden ein mal in Gesicht schlägst als wenn du auf diesen wiederholt einprügelst. Oder flache Hand vs. Faust. Das ist nichts neues. Auch eine schwere Straftat kann weniger schwer sein als eine andere schwere Straftat.

    Ich kann verstehen, dass diese Überschrift Leute emotional reagieren lässt. Und Vergewaltigung ist sowieso ein schwieriges Thema da rational drüber zu reden. Aber auch bei Vergewaltigungen gibt es schwerere und weniger schwere Fälle. So etwas abzuwägen ist völlig normal und richtig.

  18. Dann müsste es auch strafmildernd sein wenn ich es schaffe in 11 Minuten 50 Menschen zu töten anstatt in mehr.
    Was ein Schwachsinns Urteil. Was hat die Dauer der Tat mit der schwere zu tun.

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