Wie sucht die Polizei nach Vermissten?
Zunächst prüft die zuständige Polizeiinspektion, ob tatsächlich ein Vermisstenfall vorliegt. Dies ist der Fall, wenn Personen ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben, ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und zusätzlich eine “Gefahr für Leib oder Leben besteht.” Bei Minderjährigen nimmt die Polizei immer eine Gefahr an, solange keine anderen Erkenntnisse vorliegen.

Die Polizei versucht die vermisste Person zu finden, indem sie die Angehörigen und Bekannten des Vermissten intensiv befragt über den Vermissten und dessen Lebensumstände. Dann folgen laut Sprecherin der Suhler Polizei:

– Sofortmaßnahmen der Schutzpolizei in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei
– Absuche im persönlichen Umfeld
– Anfragen in Krankenhäusern, Arztpraxen etc.
– Anfragen bei Jugendämtern, Schulen und am Arbeitsplatz
– Kontaktaufnahme zu Banken, Überprüfung der Handyerreichbarkeit
– Ermittlungen und Fahndung im öffentlichen Personennahverkehr (Information an die Bundespolizei)
– Suche mit Hunden
– Einsatz von Sondertechnik (z.B. spezielle Fahrzeuge, Hubschrauber, Drohnen je nach Wetterlage)
– Gezielte und geplante Absuche mit eigenen und Unterstützungskräften

Sind die Kapazitäten der Polizei erschöpft, etwa wenn die Hunde keine Spuren mehr finden oder Zeitverzug entsteht, ruft sie andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Unterstützung, wie den ASB (Hundestaffel) oder die Feuerwehr.

Nach Abschluss der ersten Maßnahmen schreibt die Polizei die Person zur Fahndung aus und startet in Zusammenarbeit mit den Angehörigen eine Öffentlichkeitsfahndung über die Pressestelle.
Landespolizeiinspektion Suhl