Die mögliche Tatwaffe sei sichergestellt worden, sagte eine Polizeisprecherin auf Anfrage. Daran seien Spuren entdeckt worden. Bislang machte die Polizei keine Angaben dazu, um welche Stichwaffe es sich handelt.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft und der Polizei wissen wir jetzt, dass die 13-jährige Schwester die Verletzungen verursacht hat.

Josephin Sader
Polizeisprecherin Leipzig

Eltern zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause

Die Polizei war am Freitagabend zu einem Mehrfamilienhaus im Leipziger Stadtteil Kleinzschocher gerufen worden. Dort fanden sie das schwerverletzte Kind und brachten es in ein Krankenhaus. Dort erlag das Mädchen seinen Verletzungen. Die 13 Jahre alte Schwester selbst ist laut Polizei körperlich unverletzt und wird derzeit in einer Fachklinik psychologisch betreut.

“Die Eltern waren zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht zu Hause, wurden aber noch am Abend informiert”, sagte eine Polizeisprecherin. Ein Kriseninterventionsteam sei vor Ort gewesen, um die Eltern zu betreuen. Solche Teams unterstützen in akuten Notlagen Angehörige etwa von Verbrechens- und Unfallopfern.

Obduktion der Leiche angeordnet

Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen zum genauen Hergang aufgenommen. In der mittlerweile versiegelten Wohnung wurden Spuren gesichert. Nach Polizeiangaben wurde eine Obduktion der Leiche angeordnet. Wann diese durchgeführt wird, und wann es erste Ergebnisse gibt, sagte die Sprecherin nicht.

13-Jährige noch nicht strafmündig

“Es ist tragischer Fall”, sagt Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die 13-Jährige sei zwar nicht strafmündig, aber es gehe nun darum, die Umstände der Tat aufzuklären. Laut Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch keine 14 Jahre alt ist – selbst bei schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Denn es wird davon ausgegangen, dass Kinder die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken.

Unklar, wie es für die Familie weitergeht

In Fällen mit strafunmündigen Kindern halten sich die Ermittlungsbehörden generell mit Antworten zu den Hintergründen und mit Details zurück. Dies geschieht zum Schutz der Kinder. Am Ende der Ermittlungen gibt die Staatsanwaltschaft den Fall zumeist an die Jugendbehörden weiter. Welche Maßnahmen dort ergriffen werden, hängt vom Einzelfall ab.

Denkbar sind, eine psychiatrische Behandlung für das Kind, unter Umständen auch in einer geschlossenen Einrichtung. Möglich ist auch, dass die Eltern Hilfe bei der Erziehung bekommen – oder dass das Kind eine Zeit lang in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht wird. Die rechtlichen Hürden für eine Trennung von den Eltern gegen deren Willen sind aber hoch.

Diskussion um Absenkung des Alters für Strafmündigkeit

Diskussion um Herabsenkung des Alters für Strafmündigkeit Zuletzt wurde immer wieder darüber diskutiert, das Alter für Strafmündigkeit herabzusenken. Hintergrund waren auch besonders extreme Fälle, in denen Kinder als Täter beziehungsweise Tatverdächtige galten. So soll etwa im April ein damals 13 Jahre alter Junge einen Mann ohne festen Wohnsitz in Dortmund mit Messerstichen getötet haben. Vielen Menschen blieb auch der Fall von Luise aus Nordrhein-Westfalen in Erinnerung: Zwei Mädchen im Alter von damals zwölf und 13 Jahren gestanden, die zwölf Jahre alte Schülerin im März 2023 mit Messerstichen getötet zu haben.