Um den Straßenverkehr in ihren Mitgliedsstaaten sicherer zu machen und die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren, plant die EU ein einige Änderungen. Die sogenannte 4. Führerscheinrichtlinie will etwa einen digitalen Führerschein einführen und den Erwerb eines Führerscheins für Lkw oder Busse mit bis zu 16 Fahrgästen bereits ab 18 Jahren erlauben. Zudem sehen die Pläne vor, die Gewichtsgrenzen der Führerscheinklassen neu zu formulieren.

Momentan darf man laut dem ADAC mit dem Autoführerschein der Klasse B Kraftfahrzeuge von bis zu 3,5 Tonnen mit maximal acht Sitzplätzen plus Fahrersitz bedienen. Mitgeführte Anhänger dürfen höchstens 750 Kilogramm auf die Waage bringen. Wird dieses Gewicht überschritten, darf das Gespann maximal 3,5 Tonnen wiegen.

Übrigens: In manchen Fällen kann man den Führerschein vorübergehend verlieren und mit einem Fahrverbot bestraft werden.

EU plant, Gewichtsgrenze für Wohnmobile und Camper zu erhöhen

Hier möchte das EU-Parlament ansetzen und die Grenzen erweitern. Wer den Führerschein der Klasse B schon mindestens zwei Jahre besitzt, soll künftig schwerere Fahrzeuge steuern dürfen, schreibt der ADAC. Demnach soll die Gewichtsgrenze der Klasse B bei Wohnmobilen, Krankenwagen und Sonderfahrzeugen auf 4,25 Tonnen angehoben werden. Wer etwa einen Camper fahren möchte, der soll den Plänen zufolge mit mehr Gewicht als bisher erlaubt unterwegs sein dürfen. Davon würden insbesondere also Urlauber profitieren.

Außerdem soll sich die zulässige Gesamtmasse von derzeit maximal 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen erhöhen – vorausgesetzt, das Fahrzeug hat eine alternative Antriebsart. Jene Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit alternativem Antrieb, die also acht Sitzplätze plus Fahrer haben, sollen mit einem Anhänger bis maximal 750 Kilogramm gefahren werden dürfen. Laut den Plänen dürfte das Gespann dann eine zulässige Masse von bis zu fünf Tonnen haben. 

Entwurf zur 4. Führerscheinrichtlinie muss noch Parlament passieren

Bislang handelt es sich allerdings lediglich um einen Entwurf zur Verbesserung der Führerscheinregeln, dem die Mehrheit der EU-Abgeordneten zustimmte. Das neue Parlament wollte sich nach den Europawahlen von Anfang Juni erneut mit der Thematik beschäftigen, wie das Europäische Parlament Ende Februar in einer Pressemeldung erläuterte. Dem ADAC zufolge wird im Herbst 2024 mit einem Kompromissvorschlag gerechnet.

Wenn die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss sie allerdings noch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie auch hierzulande gilt.

Übrigens: Die EU plant mit der 4. Führerscheinrichtlinie auch Änderungen für Fahranfänger. Bevor man den Auto-Führerschein hat, stellt sich allerdings die Frage nach den Kosten. Führerscheinbesitzer eines bestimmten Alters müssen hingegen ihren Führerschein umtauschen. Wer davon betroffen ist, zeigt eine Tabelle. Verpasst man die Umtausch-Frist, droht eine Strafe.