Mann wird wohl erneut auffällig: “Schmerzhafte” Geldstrafe für Vater von Hanau-Attentäter

by Marsman6

31 comments
  1. > Die Richterin entschied sich für eine “schmerzhafte Geldstrafe”, aber gegen eine Freiheitsstrafe. Den Mann “wegzusperren” wäre zwar bequem, aber nicht angebracht.

    Mit anderen Worten man gibt einen Freibrief aus Hinterbliebene der Opfer zu belästigen. Es drohen keine Freiheitsstrafen sondern nur Geldstrafen.

    > Er sei nicht gewalttätig, sagte sie. Der 77-Jährige werde vermutlich mit seinen Taten nicht aufhören. Das sei aber “etwas, was die Gesellschaft ertragen muss”.

    Nicht die Gesellschaft muss das ertragen sondern die Hinterbliebenen der Opfer.

  2. Puh finde ich immer schwer da eine richtige Schwere zu finden.

    Ein alten Mann, der einfach verbittert vor sich hin beleidigt aber nicht handgreiflich wird, ist halt nicht unbedingt ein Fall für den Knast. Rumlaufen lassen ist aber auch ein Hohn für die Opfer

  3. – Deutsche Autofahrer im Straßenverkehr belästigen, um auf das Klima aufmerksam zu machen: Bis zu zwei Jahre Haftstrafe.

    – Die Hinterbliebenen eines terroristischen Attentats über Jahre hinweg belästigen und ihnen das Leben zur Hölle machen: Da können wir nichts machen, muss die Gesellschaft verkraften.

    Wo zum verdammten Fick leben wir hier eigentlich?! Kann man die Familien der Ermordeten gefälligst schützen, ihr sesselfurzenden Juristen?! Ich will hier auch einfach keine netten Worte mehr finden, wenn unsere Judikative einfach nur unmenschlich und widerwärtig ist.

  4. Hm, wenn der weiter die Angehörigen der Opfer belästigt, könnte einer von denen dann ausrasten und körperlich werden.
    Könnte sehr nachvollziehen, wenn man da die Kontrolle verlieren würde, wenn man nicht vor so einem Menschen geschützt wird!

    Von daher würde ich eine mögliche Gefängnisstrafe sinnvoller sehen, so dass die Angehörigen sowohl vor weiteren Belästigungen als auch evtl. Konsequenzen daraus geschützt werden.

    Ich kann mit nicht vorstellen, wie ich nach dem Tod eines geliebten Menschens damit umgehen würde, wenn der Mitanstiftende mich belästigen würde- ich bin extrem ruhig, aber wie soll man das bitte aushalten, ohne auszuflippen?

  5. Wieder mal zu milde. Rehabilitation scheint doch wohl ausgeschlossen bei dem Alter und ich finde von der Schwere der Taten eine Freiheitsstrafe angemessen.

  6. „entschied sich für eine “schmerzhafte Geldstrafe”, aber gegen eine Freiheitsstrafe. Den Mann “wegzusperren” wäre zwar bequem, aber nicht angebracht (…) Der 77-Jährige werde vermutlich mit seinen Taten nicht aufhören. Das sei aber “etwas, was die Gesellschaft ertragen muss” (…) Der 77-Jährige ist bereits zweifach vorbestraft“

    Die Wertung der Richterin ist bedenklich und rechtlich keineswegs zwingend.

    Die Gesellschaft muss das mitnichten aushalten.

    Wenn die Richterin im Verfahren eine Beschränkung auf eine Geldstrafe für angemessen hält, bitte. Es steht ihr frei, im Rahmen der anerkannten rechtlichen Zumessungsregeln eine solche Wertung für ihr Urteil zu treffen.

    Was aber völliger Quatsch ist, ist, dass „die Gesellschaft das aushalten muss“.

    Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Delikte mit der Möglichkeit zu einer Freiheitsstrafe versehen.

    Ich kann auch nicht erkennen, dass die anerkannten Regeln zur Strafzumessung pauschal eine Freiheitsstrafe verhindern würden.

    Auch (vermeintlich) milde Varianten eines Delikts können rechtlich selbstverständlich über eine reine Geldstrafe hinausgehen, wenn dies andere Zumessungskriterien rechtfertigen.

    Im Fall sind das evident die Vorstrafen und insb. die mangelnde Einsicht und Wiederholungsgefahr. Es gab in Deutschland schon Freiheitsstrafen für Beleidigungen, wenn Täter einfach nicht aufhören wollten.

    Rechtlich ist es insofern keineswegs so, dass man vermeintlich „leichte Fälle“ von Straftaten einfach hinnehmen muss.

    Ich hoffe sehr, dass der Täter noch mal an ein anderes Gericht oder jedenfalls Richter gelangt.

  7. Was die Gesellschaft ertragen muss ist das eine, aber hier werden doch direkt Angehörige von Todesopfern belästigt. Sehe da schon einen Unterschied. Aber gut, bin ja kein Jurist. Aber wenn ich mich da mal kurz in die Situation der Angehörigen versetze…also an irgendeinem Punkt darf man dann aber auch nicht mehr über Selbstjustiz schimpfen. Der Staat hilft hier ja offensichtlich nicht.

  8. „Der Angeklagte verbrachte die Sitzung stundenlang auf dem Boden liegend.„ Der sollte in eine psychiatrische Einrichtung gebracht werden. Am besten für länger. Er beweist doch selbst, das er nicht in der Lage ist wie ein normaler Mensch zu agieren.

  9. Unsere Justiz ist ein Witz. Klimakleber werden weg gesperrt, und solchen Leuten zeigt man noch Pardon????

  10. Das sind Rassisten. Aber ich Frage mich trotzdem seit damals, wieso der Vater die Opfer als Täter beschimpft. Als wäre da noch irgendwas vorgefallen. Trotzdem kein Grund zu morden. Man steckt nicht drin.

  11. > Der Fall wird nun aller Voraussicht nach bei der nächsten Instanz landen, sowohl Verteidigung als auch die Nebenklage, die eine Angehörige eines Anschlagsopfers vertritt, kündigten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

    Hoffen wir mal, dass aufgrund der mehreren Vorstrafen ein anderes Gericht doch noch eine Haftstrafe verhängt.

  12. Auch in der Gefahr downvotes zu kassieren …
    Gerichte müssen objektiv urteilen und persönliche Emotionen (wie hier in den Kommentaren erkennbar) größtenteils außen vor lassen. Es bringt auch nichts ein Urteil zu sprechen, was die Rachegedanken der Massen befriedigt und am Ende nicht hält. Das wäre dann am Ende noch ein gefühlter Sieg für den Angeklagten. Ein gutes Rechtssystem (und das haben wir tatsächlich) ist nicht immer nur schwarz und weiß und schon gar nicht für den nicht juristische ausgebildeten Menschen nachvollziehbar. Aber sobald emotionale Urteile gesprochen werden, wird nicht mehr Recht gesprochen.

  13. Ist ja nicht so, dass die Opferfamilien nicht den rassistischen Mord an ihren Angehörigen ertragen müssen.

    Jetzt müssen sie auch noch als Gesellschaft bedrohung und bedrängen des Vaters ertragen. Nice, Deutschland. Nice

  14. Immerwieder das selbe. Die Opfer werden mehr bestraft als die Täter. Und da wundern die sich das Leute mit 300 Straftaten immernoch frei durch die Gegend rennen und weiter Scheisse bauen. Bei solchen Richtern frag ich mich oft ob die überhaupt wirklich geistig anwesend sind während der Verhandlung oder einfach keine Moral besitzen.

  15. Was lernen wir aus dem Urteil?
    Worte sind auszuhalten, so das Urteil. Das sie schmerzhafter wie eine Waffe sein können und viel Unheil anrichten können, bedarf wohl keinen weiteren Schutz. Am Anfang steht immer das Wort, doch dann folgen Taten. Von den Angehörigen wird verlangt das sie das aushalten, aber warum wird nicht verlangt, dass ein Erwachsener Mensch seine Zunge züngelt. Mit einem entsprechenden Urteil, würde er es sich zwei mal überlegen.

    Man hätte zumindest juristisch dafür sorgen müssen, dass er sich nicht mehr den Angehörigen der Opfer nähern darf.

  16. Huiuiui. Kommentare hier sind aber auch auf Welt/Bild Niveau teilweise.
    Auf die Gefahr hin hate zu kassieren: in diesem Thread sieht man sehr schön, weshalb wir ein Rechtssystem haben und keine Lynchmobs mehr.
    Wie sich hier auch auf die Richterin (welche sich an geltendes Recht und nicht Empfindlichkeiten der Öffentlichkeit zu halten hat) eingeschossen wird, ist vielsagend über das Rechtsverständnis mancher hier.

  17. Kann man so unfähige Richter*innen nicht auf Lebenszeit sperren? Das ist ja absolut lächerlich xd

  18. Was hat es eigentlich mit dem deutschen Richteramt auf sich, dass da ständig solche Experten sitzen, die alles daran setzen möglichst wenig Strafen zu geben? Ist ja nicht nur hier so, sondern auch bei sexueller Gewalt, organisiertem Verbrechen etc….

    Wenn man der Richterin bestimmte Briefe schreiben würde, wäre ihre Meinung außerdem eine leicht andere, bezüglich was “die Gesellschaft” ertragen muss.

  19. > Der 77-Jährige werde vermutlich mit seinen Taten nicht aufhören. Das sei aber “etwas, was die Gesellschaft ertragen muss”.

    Außer jemand demonstriert gegen den Klimawandel, dann kann man die auch vorsorglich wegsperren.

  20. Wir leben in einem Rechtsstaat und beide Seiten “[…] sowohl Verteidigung als auch die Nebenklage […] kündigten an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.”
    Aber ich frage mich bei solch einem Urteil, ob die Richterin die Schmähungen auch “ertragen” würde, wenn eines der Opfer ihr Sohn, Bruder oder Vater gewesen wäre. Aber warten wir die nächstinstanzliche Entscheidung ab.

  21. Das Wort “schmerzhaft” verfolgt in diesem Kontext ausschließlich den Zweck Mitgefühl für den Täter zu erwecken und ist mMn komplett unangebracht.

  22. Das ist etwas was die Gesellschaft ertragen muss; wenn diese Richterin persönlich belästigt würde, würde sie eine derart menschenverachtende Aussage nicht treffen

  23. hier sieht man mal wieder den riesigen unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit 🙄

    Den hinterbliebenen alles gute, auf das der Spuk hoffentlich bald Endet!

  24. > Er sei nicht gewalttätig, sagte sie. Der 77-Jährige werde vermutlich mit seinen Taten nicht aufhören. Das sei aber “etwas, was die Gesellschaft ertragen muss”.

    Ist das nicht ein unmittelbarer Widerspruch? Wenn die Gesellschaft das “ertragen muss”, dann müsste er doch freigesprochen werden, weil er dann ja nix Unerlaubtes gemacht hat?

    **Wenn** er etwas Unerlaubtes getan hat, dann müsste es eine Strafe geben, die geeignet ist, das Verhalten für die Zukunft abzuschaffen, bei ihm also eben keine Geldstrafe?

  25. Wenn ich das so lese, frage ich mich schon ob diese Richterin nicht ggf. den Beruf verfehlt hat.

  26. Ich glaube das was die Richterin mit bequem meinte ist genau das was man hier in den Kommentaren sieht

  27. Bin normalerweise absolut kein Freund von Gewalt und Selbstjustiz aber man würde dem Drecksack echt wünschen dass ihm jemand mal so richtig was in die Fresse schlägt.
    Dann beschäftigt der auch keine Gerichte mehr in Zukunft und wird zu Geldstrafen verurteilt, sie er eh nicht bezahlen kann…

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