FALSCHES WEIHNACHTSGESCHENK? Die Zeit des großen Umtauschs hat begonnen!

Ja gucken wir noch mal auf die Verbraucherseite kai rudegra ist mir nun zugeschaltet Anwalt für Verbraucherrecht Herr rudegra ich grüße sie schönen guten Morgen Frau Droste ja viele Einzelhändler die hoffen ja jetzt fast auch so ein bisschen darauf dass der eine oder andere doch noch mal ins Geschäft zurückkommt umtauscht und

Vielleicht dann noch was anderes mitnimmt um die ja etwas gesunkenen Verkäufe dann doch wieder anzukurbeln lassen Sie uns aber noch mal auf die Kundenseite gucken also was muss ich denn jetzt beim Umtausch im Einzelhandel beachten habe ich da längere Fristen im Einzelhandel muss erstmal nachgeprüft werden ob der Umtausch überhaupt möglich

Ist das ist nämlich nicht im Gesetz vorgeschrieben das ist eine freiwillige Sache des anzelhandels aber da wird oft mit geworben damit man ja der Konkurrenz aus dem Online Parole bieten kann aber das muss geklärt sein kann ich überhaupt umtauschen steht das auf dem z.B auf dem kassensettel oder wur D mit massiv

Geworben stand es auf Schildern im Laden selbst drin und wenn es so war dann kann man jetzt umtauschen gehen allerdings den Kassenbong den sollte man dabei haben Kassenbong ist also das Stichwort und was ist wenn ich den nicht mehr habe reicht da theoretisch auch ich sag mal ein Kontoauszug ja wenn der Kassenzettel

Tatsächlich nicht mehr da ist und man kann irgendwie nachweisen man hat in diesem Laden tatsächlich diese Ware gekauft durch ein Kontoauszug dann wird auch umgetauscht nur eben ganz ohne Nachweis ist es nicht möglich denn da weiß der einzelhänder ja nie wurde das wirklich bei mir gekauft oder hat der

Kunde das irgendwie ganz billig woanders gekauft und will jetzt hier teuer umtauschen also dann wird’s mit dem Umtausch sehr schwer lassen Sie uns den Onlinehandel noch mal mit dazuehmen denn ich glaube viele haben sicherlich auch online ihre Geschenke geschopt muss ich da andere Regeln beachten oder ist es da

Vielleicht sogar noch einfacher als im Einzelhandel ja da gibt es andere Regeln und es ist viel einfacher als im Einzelhandel denn wenn ich etwas online bestellt habe dann habe ich für die meisten Geschenke die ich da gekauft habe ein 14-tägiges widerruchsrecht nach Erhalt der Ware ganz egal warum ich es

Umtausch ich muss gar keinen Grund dafür angeben sondern ich kann die Ware einfach innerhalb dieser 14 Tage zurücksenden und wenn ich auf das Widerrufsrecht gar nicht hingewiesen wurde dann habe ich sogar über ein Jahr lang Zeit zu wierrufen also da ist der Onlinekäufer besser gestellt wenn es um missglückte Weihnachtsgeschenke geht ein

Paar Geschenke sind ausgeschlossen z.B die Hygieneversiegelung haben also Hygieneprodukte z.B oder Dinge die man auf angefertigt hat wenn man jetzt sich z.B den lieben ja ein Fotoalbum z.B gefertigt hat das kann man nicht umtauschen personalisierte Geschenke werden wahrscheinlich schwierig aber wie ist das muss oder habe ich ein Anspruch

Darauf dass ich wirklich auch mein Geld zurückkriege oder muss ich dann im Notfall vielleicht trotzdem auch ein Gutschein akzeptieren wie ist da die Rechtslage ja da müssen wir wieder trennen im Einzelhandel kann es so sein dass der Einzelhändler gesagt hat Umtausch gegen Ware oder gegen Gutschein Geld gibt meistens nicht zurück das will

Der Einzelhandel nicht so gern anders im Onlinehandel wenn ich da von meinem wierrufsrecht Gebrauch mache brauche ich auch gar keinen Grund angeben dann kriege ich tatsächlich mein ganzes Geld wieder und sogar auch die Hinsendekosten also was der Händler aus dem onlinhop an Kosten hatte um mir die Ware zu schicken

Auch die kriege ich wieder sollten die mir in Rechnung gestellt worden sein Herr rudegra dann sind wir jetzt komplett im Bilde wie es aussieht mit den umtauschen danke Ihnen vielmals für die ja die Hilfe und die Tipps für das praktische Leben danke schön sehr gerne noch mehr News die gibt’s bei unserem nachrichtensenderwelt

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FALSCHES WEIHNACHTSGESCHENK? Die Zeit des großen Umtauschs hat begonnen!

Nach den festlichen Feierlichkeiten steht der Umtauschmarathon an. Viele Menschen nutzen die Zeit zwischen den Jahren, um ungewollte Geschenke zurückzubringen, Gutscheine einzulösen oder erhaltenes Geld auszugeben. Diese Phase erhofft sich der Einzelhandel als willkommene Gelegenheit, die Läden zu füllen. Besonders, da die Einkaufslaune vor Weihnachten eher gedämpft war.

Die Stimmung unter den Ladenbetreibern ist getrübt, die Umsätze bleiben hinter den Erwartungen zurück. Zum Abschluss des entscheidenden Weihnachtsgeschäfts zieht der Einzelhandel eine ernüchternde Bilanz. Laut dem deutschen Handelsverband sind zwei Drittel der Händler unzufrieden, während nur jeder Sechste sich positiv äußert.

Obwohl das letzte Weihnachtsgeschäft bereits enttäuschend verlief, prognostiziert der Handelsverband ein Umsatzminus von fünf bis sechs Prozent im Vergleich zu 2022. Die Geschäfte stehen auch im kommenden Jahr vor großen Herausforderungen. Neben der Inflation beklagen viele Händler Lieferengpässe und einen Mangel an Arbeitskräften. Mehr als 100.000 Stellen sind derzeit unbesetzt.

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