ich👴💨iel



ich👴💨iel

by nextalpha

15 comments
  1. Wer ander’n eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät.

    Dies oder nichts.

  2. Wer anderen eine Grube gräbt, muss aufpassen daß er alle erforderlichen Genehmigungen hat

  3. Wer anderen eine Grube gräbt, braucht vor allem erstmal die Zustimmung des Grundstückseigentümers und ab einer Tiefe von drei Metern eine Baugenehmigung. Gegebenenfalls auch einen vom Anlagenverantwortlichen unterzeichneten Schachtschein.

  4. Wer anderen in eine Grube gräbt, braucht ab 3 m³ Hubraum eine amtliche Genehmigung.

  5. Wer es hat zuerst gerochen, fängt den Wurm.

    Es ist nicht alles Gold, aber Reden ist Silber.

    Wenn zwei sich streiten, dann verschieb es nicht auf morgen.

    Wo gehobelt wird, sollte nicht mit Steinen geschmissen werden.

    Einem geschenkten Gaul schaut man nicht auf die dicksten Kartoffeln.

    Auch ein blindes Huhn findet mal einen Apfel, der nicht weit vom Unkraut fällt, das nicht vergeht.

    Wie man in den Wald hineinruft, so macht das Kleinvieh Mist.

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