>Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Aktuell wieder relevant.
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Artikel 25, wenn er eingehalten werden würde.
Würde das bgb eher mit der bibel vergleichen 😂
Art. 2
Art. 20 Abs. 3 GG – ohne Rechtsstaat ist alles nichts.
Art. 111 vorläufige Haushaltsführung
Dank dem Artikel haben wir keine Government Shutdowns wie in den USA, weil auch ohne Haushaltsgesetz laufende Ausgaben getätigt werden dürfen (z.B. Beamte weiter bezahlen)
Ich darf meinen eigenen Bienenschwarm verfolgen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
108 Abs. 3 GG
Artikel 1 und 2 natürlich, wobei ich auch die Präambel der VS-Unabhängigkeitserklärung ziemlich ansprechend finde:
> Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
> Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
> Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen worden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freiheit und das Bestreben nach Glückseligkeit.
„Die“
2a
Art. 33 GG, insbesondere dessen Absatz 4.
Mein Leben wäre ohne Art. 19 III so viel leichter
Art. 20 Abs. 4
Eigentum verpflichtet.
146
Artikel 28 Absatz 1 Satz 1
Die sogenannte Homogenitätsklausel
Dieses Schätzchen eines Artikels verhindert, dass Maggus sich legal zum Gottkönig von Bayern oder zum bayrischen Präsidenten auf Lebenszeit erklärt oder gar wählen lässt
Auch verhindert dieser Artikel, dass Bernd H. Landtagswahlen in Thüringen verbieten lässt oder schlimmeres
Artikel 14 b
Artikel 1, 2, 20, und die Präambel sind für mich ganz klar die Favoriten.
Ich möchte hier aber auch auf den Europaartikel 23 verweisen, die Tatsache, dass der an die Stelle des Wiedervereinigungsartikels getreten ist, finde ich von ähnlicher Bedeutungsschwere.
Artikel 19 und 79 sind auch enorm wichtig meiner Meinung nach.
Die A B C und die 6
Mein Lieblingsgesetz steht leider nicht im GG, sondern im BGB §962, der das Bienenverfolgungsrecht festhält.
Art 87e aka “Staat mag Züge”…
Art. 87a
1 und es ist nicht Annäherungsweise knapp.
Art. 35 GG Amtshilfe ist was feines
Nicht im GG, aber meine Lieblings Norm ist §50 StVO. Die besagt, dass der Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie das Radfahren auf der Insel Helgoland nicht gestattet sind.
Art. 18 und Art. 20 IV. Wehrhafte Demokratie geht brrr.
Art. 14 (2): Eigentum verpflichtet und soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Scheint irgendwo von allen Parteien und Gerichten vergessen worden zu sein.
Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Artikel 14 (3) ist mein Liebligsartikel. Sollte man mal öfter anwenden.
Artikel 1, zweites Wort: Würde
Art 2 Abs. 1 GG. Welcher zusammengefasst heißt: „Was nicht verboten ist, ist erlaubt und der Staat ist in der Begründungspflicht wenn er etwas verbieten will“
Nicht GG, sondern StGB. Paragraph 307.
Edit: Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie.
Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Art. 102 GG: “Die Todesstrafe ist abgeschafft.”
Mehr steht da nicht drin.
Artikel 1 🦅
Artikel 16a Absatz 2: Auf Absatz 1 ( Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Artikel 20 Absatz 4
Wenn es so weitergeht wird dieser bald zur anwendung kommen
Artikel 140
Immer die 1.
Artikel 79 Abs. 3 die “Ewigkeitsklausel” “Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.”
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Artikel 2
175
Artikel 18
>Grundrechtsverwirkung
>Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Aktuell wieder relevant.
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Artikel 25, wenn er eingehalten werden würde.
Würde das bgb eher mit der bibel vergleichen 😂
Art. 2
Art. 20 Abs. 3 GG – ohne Rechtsstaat ist alles nichts.
Art. 111 vorläufige Haushaltsführung
Dank dem Artikel haben wir keine Government Shutdowns wie in den USA, weil auch ohne Haushaltsgesetz laufende Ausgaben getätigt werden dürfen (z.B. Beamte weiter bezahlen)
Ich darf meinen eigenen Bienenschwarm verfolgen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
108 Abs. 3 GG
Artikel 1 und 2 natürlich, wobei ich auch die Präambel der VS-Unabhängigkeitserklärung ziemlich ansprechend finde:
> Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
> Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
> Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen worden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freiheit und das Bestreben nach Glückseligkeit.
„Die“
2a
Art. 33 GG, insbesondere dessen Absatz 4.
Mein Leben wäre ohne Art. 19 III so viel leichter
Art. 20 Abs. 4
Eigentum verpflichtet.
146
Artikel 28 Absatz 1 Satz 1
Die sogenannte Homogenitätsklausel
Dieses Schätzchen eines Artikels verhindert, dass Maggus sich legal zum Gottkönig von Bayern oder zum bayrischen Präsidenten auf Lebenszeit erklärt oder gar wählen lässt
Auch verhindert dieser Artikel, dass Bernd H. Landtagswahlen in Thüringen verbieten lässt oder schlimmeres
Artikel 14 b
Artikel 1, 2, 20, und die Präambel sind für mich ganz klar die Favoriten.
Ich möchte hier aber auch auf den Europaartikel 23 verweisen, die Tatsache, dass der an die Stelle des Wiedervereinigungsartikels getreten ist, finde ich von ähnlicher Bedeutungsschwere.
Artikel 19 und 79 sind auch enorm wichtig meiner Meinung nach.
Die A B C und die 6
Mein Lieblingsgesetz steht leider nicht im GG, sondern im BGB §962, der das Bienenverfolgungsrecht festhält.
Art 87e aka “Staat mag Züge”…
Art. 87a
1 und es ist nicht Annäherungsweise knapp.
Art. 35 GG
Amtshilfe ist was feines
Nicht im GG, aber meine Lieblings Norm ist §50 StVO. Die besagt, dass der Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie das Radfahren auf der Insel Helgoland nicht gestattet sind.
Art. 18 und Art. 20 IV. Wehrhafte Demokratie geht brrr.
Art. 14 (2): Eigentum verpflichtet und soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Scheint irgendwo von allen Parteien und Gerichten vergessen worden zu sein.
Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Artikel 14 (3) ist mein Liebligsartikel. Sollte man mal öfter anwenden.
Artikel 1, zweites Wort: Würde
Art 2 Abs. 1 GG. Welcher zusammengefasst heißt: „Was nicht verboten ist, ist erlaubt und der Staat ist in der Begründungspflicht wenn er etwas verbieten will“
Nicht GG, sondern StGB. Paragraph 307.
Edit: Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie.
Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Art. 102 GG: “Die Todesstrafe ist abgeschafft.”
Mehr steht da nicht drin.
Artikel 1 🦅
Artikel 16a Absatz 2:
Auf Absatz 1 ( Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Artikel 20 Absatz 4
Wenn es so weitergeht wird dieser bald zur anwendung kommen
Artikel 140
Immer die 1.
Artikel 79 Abs. 3 die “Ewigkeitsklausel”
“Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.”
Art. 20 (4)