AfD-Verbotsverfahren: Antrag kommt laut CDU-Mann Marco Wanderwitz voran

by SingleFunction9681

10 comments
  1. Eine starke Demokratie kann und muss eine AfD aushalten. Wer das nicht tut ist nicht demokratisch eingestellt.

  2. Hört nicht auf die Spaßvögel, die behaupten, ein gescheitertes Verfahren würde der AfD nur Futter für noch mehr Opferrolle geben. Die packen sich in die Opferrolle wann immer sie wollen, ob mit oder ohne Verbotsverfahren.

  3. Der Antrag hat allen Berichten zufolge derzeit keine erkennbare Mehrheit im BT. Die Union ist fast geschlossen dagegen (ich schätze mal, Söder schielt auf AfD-Wähler und will die mit populistischen Parolen fangen), die FDP scheint ebenfalls abgeneigt zu sein, SPD und Grüne sind gespalten was das richtige Vorgehen (Was schadet mehr? Verbotsverfahren oder kein Verbotsverfahren?) angeht und Wagenknecht hat das Vorhaben ja bereits als “dümmsten Antrag des Jahres” bezeichnet.

    Mit anderen Worten: Der Antrag wird vielleicht eingebracht werden, aber so lange in Ausschüssen herumgammeln, bis intern eine Mehrheit im Plenum dafür gefunden ist – was möglicherweise nie der Fall sein wird.

  4. Können wir nicht alle Parteien verbieten und einfach komplett neu anfangen, so dass sich Filz, Postengeschachere sowie das Heer größtenteils inkompetenter Parteisoldaten und Parteisoldatinnen etc. erst wieder über Jahrzehnte ausbilden können – und es auf der anderen Seite keine Wähler mehr hat, die halt schon immer so gewählt haben und “da könnte ja jeder kommen”?

    Man hat die Probleme, die viele zur Wahl der AfD bewegen, selbst wenn sie die Partei an sich gruselig finden und damit lediglich die anderen Parteien antreiben wollen, einfach viel zu lange kleingeredet, ignoriert und tabuisiert. Diese Probleme verschwinden nicht durch ein Parteiverbot, andere werden in die Bresche springen. Der BSW zeigt gerade, dass man für Wahlerfolge wenig Anlauf braucht, wenn die Bedingungen stimmen. Eine Bedingung derzeit ist halt auch, dass zunehmend mehr Wählern die Einteilung in “links” oder “rechts” bzw. Einordnungen des Verfassungsschutzes schnuppe sind.

  5. Parteienfinanzierung für extremistische Parteien? Im ernst? Dagegen sollte es zumindest Konsens geben. AgD Verbot wird doch eher schwierig.

  6. In den letzten zwei Jahren wäre der beste Zeitpunkt für ein Verfahren gewesen als das Treffen mit den abschiebefantasien raus kam.

    Der nächstbeste Zeitpunkt für ein Verfahren wäre heute.

    Ich find’s verdammt deprimierend. Als Anfang des Jahres die News über das AFD Treffen raus kam und all die Proteste gegen die AFD waren hatte ich wirklich Hoffnung dass es das nun endlich war mit der AFD.
    Nicht mal ein Jahr später und die husos sind stark wie nie.

  7. Das Verbotsverfahren wird scheitern. Die Hürden sind einfach unglaublich hoch. Danach wird der Mythos vom Sieg gegen den Mainstream, die da oben, die Schlafschafe, die linksgrün versifften etc etc aufgebaut und verfestigt.
    Wähler werden sich bestätigt fühlen.
    Nichts gelernt aus dem NPD Verbotsverfahren, welches am Ende Dünger auf den Nährboden war, aus dem pegida und anschließend die AfD hervorgegangen sind.

  8. „Zu den Folgen eines Verbots für die Anhänger der AfD sagte Wanderwitz, viele Wähler der Partei »hängen vor allem auch einem ausgeprägten Maulheldentum an. Ein Verbot würde ihnen die demokratische Hausordnung dieses Landes klar aufzeigen“

    Weiß ich nicht, ob Wanderwitz diese Wortwahl unbedingt in der Öffentlichkeit wählen sollte. Wäre vielleicht auch besser, wenn für das Verfahren nicht gerade jemand als Initiator auftritt, der sein eigenes Direktmandat wie Wanderwitz an die AfD verloren hat.

  9. Man muss ein Verbot nicht gut finden, um den Antrag zu befürworten. Im Antrag steht buchstäblich, dass halt das oberste Gericht diese Frage klären soll. Wir können uns ewig streiten, ob die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, aber im Zweifel haben wir am Ende eine Verfassungsfeindliche Partei an die Macht gelassen. Vielleicht wird sie ja am Ende durch das Verfahren gezwungen, sich endlich zu mäßigen – Win-Win

  10. [Hier nach der 50. Minute](https://youtu.be/L8X8fTxsBx0?si=LO1RhgrE7A-PxK0B&t=3011) kommentiert der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, worin er das Problem bei einem Verbotsverfahren sieht:

    > Parteiverbot.
    >
    > Diese Diskussion wird ja bei uns geführt. Mit Blick insbesondere auf die AfD. Will ich aus meinem Herzen keine Mördergrube machen.
    >
    > Es gilt die Vorgabe des Gerichts Ultima Ratio, allerletztes Mittel. Und das hat Konsequenzen, die es aus meiner Sicht problematisch erscheinen lassen, ein Parteiverbotsverfahren für die AfD zu erwägen.
    >
    > Erstes Problem:
    >
    > Verfahren zum Verbot einer Partei dauern lang. Die NPD-Verbotsverfahren haben jeweils vier Jahre gedauert. Ab Stellung des Antrages. Und die Stellung des Antrages, das machen Sie nicht in 14 Tagen. Da müssen Sie nicht nur nachweisen, dass eine Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen will. Da müssen Sie auch formale Vorschriften erfüllen. Da müssen Sie nachweisen, dass die Partei sich verteidigen kann, Das ist die letzte Chance, die sie hat. Dass sie dabei nicht gestört wird durch staatliche Einflüsse, dass keine V-Leute aktiv sind auf den Führungsebenen der Partei, dass die Quellen nicht staatlich infiziert sind, dass die Prozessstrategie nicht ausgespäht wird. Ist ein Riesenaufwand, der viel Zeit in Anspruch nimmt.
    >
    > Während dieses gesamten Verfahrens ist diese Partei in einer Märtyrerrolle, wird diese Partei sagen können: “Naja, ist ja völlig klar. Weil sie uns politisch nicht packen können, versuchen sie uns jetzt zu verbieten.”
    >
    > Märtyrer sind gefährlich.
    >
    > Erstes Problem. Zweites Problem:
    >
    > Was machen Sie wenn’s schief geht?
    >
    > Ich habe Ihnen ja gesagt, die Anforderungen sind hoch. Sie müssen zweifelsfrei nachweisen, dass die Partei in ihrer Gesamtheit und nicht nur Einzelne in der Partei das Ziel haben, die freiheitlich demokratische Grundordnung – und das sind nur die zentralen Prinzipien der Menschenwürde, der Demokratie und des Rechtsstaates – zu beseitigen.
    >
    > Im NPD-Verbotsverfahren war das deshalb kein großes Problem, diese Zielrichtung festzustellen, weil die aufgeschrieben haben, was sie denken. Das ist bei der AfD anders. Ich habe mir im Wege eines Selbstbestrafungsprogramms einmal die Programme der AfD angeschaut. Die sind unproblematisch. Da finden Sie nichts was, was substanziell gegen Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat gerichtet ist. Ich habe sogar die Bücher dieses ominösen Herrn Krah und des Herrn Höcke gelesen. Da finden Sie keine Remigrationspläne. Also, Sie müssen im Verfahren nachweisen, dass das was die AfD schreibt, und das, was sie denkt – und sie denkt das – zwei verschiedene Dinge sind. Dass das, was die AfD denkt, tatsächlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt.
    >
    > Wenn das nicht gelingt, wenn das Verfahren scheitert, ist das der Persilschein für diese unappetitliche Veranstaltung.

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