Stand: 25.10.2024 17:21 Uhr

Mit einer Reihe von Forderungen für Verschärfungen im Asylrecht richten sich die Länder an die Bundesregierung. Bei den umstrittenen Punkten wie Zurückweisungen und Asyl-Obergrenze konnten sie sich nicht einigen.

Die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben ihre Forderung nach weniger Flüchtlingsaufnahmen bekräftigt. Es sei festzustellen, dass europaweit die Zahl der Grenzübertritte deutlich zurückgegangen sei, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Zahlen seien aber “immer noch zu hoch”.

Die Länder fordern deshalb unter anderem eine Fortsetzung der Grenzkontrollen, weitere Beschränkungen beim Familiennachzug und konsequentere Abschiebungen in andere EU-Länder. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sprach von einer “Ministerpräsidentenkonferenz, die in schwierigen Zeiten stattgefunden hat, mit schwierigen Themen und dementsprechend schwierigen Beratungen”.

Man könne vielleicht sagen, die Beschlüsse zur Migration seien nicht der große Durchbruch, sagte der SPD-Politiker. Sie seien jedoch weitere Bausteine eines Kurses, der in diesem Jahr dazu geführt habe, dass die Asyl-Zahlen zurückgehen.

Worauf sich die Länderchefs einigten

Insgesamt 15 Punkte umfasst das Beschlusspapier zur Asyl- und Migrationspolitik, darunter vor allem Forderungen an die Bundesregierung. Die Ministerpräsidenten verständigten sich darauf, Kontrollen an den deutschen Grenzen beizubehalten. Seit rund einem Monat gibt es an allen deutschen Grenzen Kontrollen. Im vergangenen Monat wurden dabei rund 1.700 Menschen zurückgewiesen.

Ein weiterer zentraler Punkt soll die Wiederbelebung des sogenannten Dublin-Verfahrens sein. Nach der Verordnung ist in der Regel das europäische Land für einen Flüchtling zuständig, über das er in die EU eingereist ist. Reist er weiter, etwa nach Deutschland, kann er zurückgeschickt werden. Nur in einer Minderheit der möglichen Fälle finden solche Überstellungen aktuell aber statt.

Die Länderchefs fordern, dass die Zuständigkeit für Dublin-Überstellungen künftig nicht mehr bei den Ausländerbehörden der Länder, sondern zentral beim Bund liegen soll. Der Bund solle dafür in eigener Verantwortung Bundesausreisezentren errichten und betreiben.

“Visa-Hebel” für unkooperative Länder

Der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz soll laut den Forderungen auf Härtefälle beschränkt werden. Bislang gibt es für diese Gruppe ein Kontingent mit jährlich 12.000 Plätzen.

Zudem drängen die 16 Landesregierungen darauf, dass der Bund den Druck auf Herkunftsländer erhöhen soll, Migranten ohne Bleiberecht zurückzunehmen. In den Fällen, in denen Herkunftsländer keine Migrationsabkommen unterstützen, müsse man den “Visa-Hebel” ansetzen, erklärte Weil und nannte Kolumbien als Beispiel. So sollten Einreisen von unkooperativen Ländern erschwert werden. Die Weigerung der Staaten, abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen, gilt als größtes Abschiebehindernis.

Erneuert wird die bekannte Forderung, Modelle für Asylverfahren in Dritt- oder Transitstaaten zu entwickeln. Der Bund solle Regelungen für Herkunftsländer mit einer Annerkennungsquote unter fünf Prozent treffen.

Keine Einigung zu umstrittenen Vorschlägen

In der Ministerpräsidentenkonferenz wurden allerdings auch die Differenzen zwischen den Unions- und SPD-geführten Bundesländer beim Thema Migration deutlich. So hatte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erneut eine Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen gefordert, was die SPD-geführten Länder ablehnten. Kretschmer, der derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz hat, sprach bei dem Beschluss von “guten Vorschlägen”.

Weil verwies darauf, dass bei den Beratungen spürbar gewesen sei, dass man sich bereits in einer Vorwahlkampf-Phase befinde. Er habe kein Verständnis dafür, dass die Unions-geführten Länder einen Teil der Sicherheitsgesetze der Ampel in der Länderkammer abgelehnt hatten. Man habe dies gemacht, weil die von der Ampel vorgelegten Maßnahmen nicht ausgereicht hätten, sagte dagegen Kretschmer.

Die umstrittene Forderung nach Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze ist ebenfalls nicht Teil des Beschlusspapiers, findet sich aber in einer Protokollerklärung Bayerns.