Hamburgs Bürgermeister Tschentscher hält den biometrischen Datenabgleich zur Terrorabwehr und zur Aufklärung schwerer Straftaten für dringend erforderlich. Dass die unionsgeführten Länder ihn im Bundesrat blockieren, sei verantwortungslos.

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher hat den unionsgeführten Ländern vorgeworfen, durch die Blockade des biometrischen Datenabgleichs die Terrorbekämpfung zu erschweren. Die Ablehnung des bereits vom Bundestag beschlossenen Sicherheitspakets der Ampelregierung im Bundesrat sei „ein ernstes Risiko für die Abwehr terroristischer und islamistischer Aktivitäten in Deutschland“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Dass die unionsgeführten Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche in Leipzig bei ihrer Ablehnung geblieben seien, obwohl sie den biometrischen Datenabgleich selbst für erforderlich halten, sei in Zeiten „schlimmer Gewaltdelikte sowie zunehmender islamistischer und antisemitischer Straftaten verantwortungslos“.

Tschentscher verwies darauf, dass der mutmaßliche Anhänger der Terrormiliz IS, der einen Anschlag auf die israelische Botschaft geplant haben soll, erst durch den Hinweis ausländischer Geheimdienste gefasst werden konnte. Der Mann war vor gut einer Woche in Bernau bei Berlin festgenommen worden.

„Die Union behindert dagegen weiterhin eine bessere Ermittlungsarbeit des BKA und der Sicherheitsbehörden der Länder“, sagte er. „Der von Bundesregierung und Bundestag beschlossene biometrische Datenabgleich mit Profilbildern im Internet ist dringend erforderlich, um Identität, Aufenthalt und Verbindungen zwischen Mitgliedern terroristischer Organisationen wie dem Islamischen Staat aufzudecken und gefährliche Straftäter zu ermitteln.“

Bei biometrischen Datenabgleich werden Körpermerkmale und Verhaltensweisen von Menschen zu ihrer Identifikation genutzt – etwa durch Videoüberwachung. In Hamburg habe die Polizei mittlerweile über 70 Kameras zur Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten installiert, sagte Tschentscher. Aber: „Selbst bei der Erkennung schwerer Straftaten wie Mord, Totschlag, schwerer Raub- oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung darf sie die in der Videoüberwachung erfassten Täter nicht durch einen biometrischen Datenabgleich ermitteln.“

lno/juve