HUBERTUS HEIL: Kein Bürgergeld für Arbeitsverweigerer – Arbeitsminister will hart durchgreifen



HUBERTUS HEIL: Kein Bürgergeld für Arbeitsverweigerer – Arbeitsminister will hart durchgreifen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will bürgergeldempfänger die einen Job ablehnen das Bürgergeld nächstes Jahr streichen und zwar komplett das berichtet jetzt die Bildzeitung heißt lehnt ein bürgergeldempfänger eine Arbeitsstelle ab bekommt der Stad 563 € im Monat erstmal 0 Cent vom ST damit will die Ampel den Haushalt um bis zu

250 Millionen Euro pro Jahr entlasten wie viel stützekassierer in die Kategorie Totalverweigerer fallen das weiß die Regierung nicht von den 3,9 Millionen erwerbsfähigen bürgergeldempfängern wurden bislang bei 23400 Personen Sanktionen wegen mangelhafter Mitwirkung verhängt darüber möchte ich sprechen mit Isabel Finzel denn Isabel das ist ja eine Forderung die wir aus verschiedenen

Politischen Lagern schon seit längerem gehört haben wo kommt jetzt dieser Vorstoß auf einmal innerhalb der Ampel her in der Tat das ganze überrascht schon so ein Stück weit diese Rolle rückwärts von Hubertus Heil denn die Einführung des Bürgergeld und mit dieser Einführung gab es ja tatsächlich jetzt zuletzt weniger Sanktionen als zu Zeiten

Von hatz4 wenn man das mit 2019 beispielsweise vergleicht und hertus Heil hat das immer V bis zuletzt verteidigt diese Einführung ein Lieblingsprojekt der SPD ist das eben gewesen und jetzt dennoch diese Rolle rückwärts jetzt soll es offenbar doch wieder mehr Sanktionen geben für absolute jobverweigerer also konkret

Soll es so aussehen dass diejenigen die absolut nicht arbeiten wollen obwohl sie könnten dass denen bis zu zwei Monate lang das Bürgergeld komplett gestrichen werden kann was nicht gestrichen werden soll sind die Wohnkosten also die Kosten für Mythe dadurch will man eben auch verhindern dass Leistungsempfänger obdachlos werden das ist etwas was

Wehement gefordert wurde von Seiten der Union von Seiten der CDU vor allem die da nämlich gesagt hat es müsse unbedingt wieder mehr Sanktionen geben für jobverweigerer gerade auch vor dem Hintergrund dass das Bürgergeld ja mit 1 Januar noch einmal saftig erhöht wird um 12% wenn man das vergleicht mit den

Allermeisten Löhnen in Deutschland die steigen eben nicht im gleichen Maße mit an und da gibt’s eben die große Befürchtung dass eben einige auch sagen na ja lohnt es sich für mich dann überhaupt noch zu arbeiten vielleicht sogar ihren Job kündigen und sicherlich damit mit dieser neuen Maßnahme will hobatos high dem auch sicherlich

Entgegentreten ein weiterer Grund dürfte aber eben auch das haushaltschaos sein dass die Ampel dringend mehr Geld braucht das ganze ist jetzt offenbar erst in der Ressortabstimmung das heißt die Ressorts die koalitions Partner müssen da entsprechend eben noch zustimmen aber der Plan ist offenbar dass Sie dass die Regierung das Anfang

Januar absegnen soll Isabel danke schön für diese Einordnung

HUBERTUS HEIL: Kein Bürgergeld für Arbeitsverweigerer – Arbeitsminister will hart durchgreifen

Wer sich immer wieder weigert, einen Job anzunehmen, soll künftig für eine gewisse Zeit kein Bürgergeld bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete am Donnerstag die «Bild»-Zeitung über die Pläne. Im Kabinett sind sie noch nicht endgültig abgestimmt.

Das Ministerium argumentiert in dem Entwurf, es gebe «einige wenige Beziehende von Bürgergeld», die Jobangebote beharrlich verweigerten. Der Staat sei aber darauf angewiesen, dass Hilfen nur von denen in Anspruch genommen würden, die sie brauchten. «Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden weiß, dass Arbeit einen Unterschied macht und arbeitet konstruktiv mit», sagte Heil der «Bild». «Klar ist aber auch: Wer dabei nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.»

Der Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro im Monat (für Alleinstehende) soll künftig komplett wegfallen, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht annimmt – und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter, damit die Arbeitslosen nicht obdachlos werden.

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